Photovoltaik –
Die Sonne als Energiequelle
Solarstrom vom eigenen Dach
Mit Solarstrom vom eigenen Dach leisten Sie einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft. Wieviel potenzail auf Ihrem Dach schlummert erfahren Sie mit dem Solarkataster des BFE. Neben preisgünstigem Strom für Ihren eigenen Stromverbrauch, profitieren Sie auch von den Fördergeldern der öffentlichen Hand und erhöhen die Attraktivität Ihrer Immobilie. Photovoltaikanlagen werden nebst der Einmalvergütung des Bundes zusätzlich durch die Gemeinde Stäfa finanziell unterstützt. Weitere Informationen zum Energieförderprogramm Stäfa finden Sie hier. Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder eine Beratung wünschen, sind wir gerne für Sie da. Wenden Sie sich dafür an die kostenlose Energieberatung Stäfa.
Rücklieferung von Solarstrom
Als Betreiberin oder Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die Gemeindewerke verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und angemessen zu vergüten – entweder auf Basis des aktuellen Referenz-Marktpreis oder der garantierten Mindestvergütung.
Ab Anfang 2026 gilt schweizweit eine neue Regelung: Betreiberinnen und Betreiber von kleinen und mittleren Solar- oder Wasserkraftanlagen bis 150 kW erhalten eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für den selbst produzierten Strom. Dies zum Schutz vor niedrigen Marktpreisen und schnelleren Amortisation der Investitionskosten. Die Preis für die Stromrücklieferung finden Sie nebenstehend.
Vergütung von Herkunftsnachweisen (HKN) ab 2026
Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, kann deren ökologischen Mehrwert frei vermarkten. Dabei wird mit den Herkunftsnachweisen (HKN) der Zeitpunkt, der Ort und die Art und Weise der Stromerzeugung dokumentiert. Pro erzeugte Kilowattstunde wird ein Herkunftsnachweis erstellt. Die Gemeindewerke bieten den Betreibenden von Photovoltaikanlagen, ob bei voller Einspeisung oder auch bei Eigenverbrauch, im Verteilnetz der GWS die Möglichkeit, den Herkunftsnachweise an die Gemeindewerke zu verkaufen. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis beträgt 2,0 Rp. / kWh. Den dazu nötigen Dauerauftrag können Sie ganz einfach im Pronovoportal vornehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Netzdienliche Einspeiseregelung
Kleine Einschränkung, grosse Wirkung
Ab 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Einspeisung von Solarstrom. Im Mittelpunkt steht die 70%-Regel (Peak Shaving): Neue Solaranlagen dürfen maximal 70 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. So werden kurzzeitige Stromspitzen reduziert und das Netz entlastet, ohne dass der Eigenverbrauch beeinträchtigt wird. Der einzelne Solaranlagenbesitzer ist davon kaum betroffen, weil bei einer eingeschränkten Einspeiseleistung von 70 Prozent maximal 3 Prozent seines Jahresertrags nicht eingespeist werden können, die gemäss Stromgesetz nicht entschädigt werden müssen
Für bestehende Anlagen wird die Regel schrittweise umgesetzt, zum Beispiel beim Austausch von Wechselrichtern. Ziel der Massnahme ist es, das Stromnetz effizienter zu nutzen und unnötige Netzausbauten zu vermeiden.
Was bedeutet das für Anlagenbesitzer:innen?
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Die Einspeiseleistung kann in Spitzenzeiten reduziert sein, Ihr Eigenverbrauch bleibt unberührt.
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Bei der Planung neuer Anlagen muss die neuen Regelungen berücksichtigt werden, um die volle Effizienz Ihrer Solaranlage zu gewährleisten.
- Bei bestehenden Anlagen, spätestens wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird
Mit diesen Regeln wird der weiterhin starke Ausbau der Solarenergie in der Schweiz unterstützt, während das Stromnetz stabil und wirtschaftlich bleibt. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Stäfner Photovoltaikanlagen
Solarstrom für Stäfa
Im Juni 2015 wurde an der Gemeindeversammlung die «Solarstrominitiative Stäfa» von den Stimmbürgern angenommen. Dafür wurde ein Rahmenkredit von insgesamt maximal 1,2 Mio. Franken bewilligt, befristet auf 10 Jahre.
Seither wurden durch die Gemeindewerke Stäfa neun Photovoltaikanlagen auf geeigneten gemeindeeigenen Liegenschaften realisiert. Die Jahresproduktion dieser 15 PV-Anlagen erreicht jetzt Jährlich über 500 MWh, dies entspricht in etwa dem Jahresstromverbrauch von 150 3-Personen Haushalten.
Der mit diesen Anlagen produzierte Solarstrom wird vollumfänglich von den Gemeindewerken ins Netz eingespiesen und der Bevölkerung als Anteil des aus 100 % aus erneuerbarer Energie produzierten Standard Stromproduktes RegioStrom in die Haushalte geliefert.
Balkonkraftwerke
Steckbare PV-Anlagen (Plug & Play Anlagen)
Solarstrom vom Balkon
Steckbare PV-Anlagen sind kleine steckerfertige Solaranlagen (auch Balkonkraftwerke genannt), die ohne Fachkenntnisse direkt in eine Steckdose gesteckt werden. Sie bestehen aus Solarpanels und einem Wechselrichter, der Gleichstrom in den haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt. In der Schweiz ist für Anlagen bis 600 Watt die Installation ohne Bewilligung erlaubt, jedoch ist eine Meldung beim lokalen Netzbetreiber (GWS) verpflichtend. Voraussetzungen sind unter anderem die Zustimmung des Vermieters und die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), einschliesslich einer Fehlerstromschutzeinrichtung. Das Meldeformular für steckfertige Photovoltaikanlage finden Sie nebenstehend.
Etwas Geld für Solarstrom?
Auch bezüglich Einspeisevergütung von Solarstrom hat sich für Plug-and-Play-Solaranlagen etwas getan. Das Schweizer Energiegesetz (EnG) sieht vor, dass alle Solaranlagen, die mit dem Stromnetz verbunden sind, der Abnahme- und Vergütungspflicht durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber unterstehen. Seit 2024 darf diese Vergütung auch pauschal erfolgen, falls etwa im Haus keine Smart Meter installiert sind, mit denen der eingespeiste Strom genau gemessen werden kann. Die GWS vergüten zur Zeit noch Pauschal mit SFr. 58.–/Jahr.


