Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2027

Gemeindewerke Stäfa senken die Stromtarife zum dritten Mal in Folge
Per 1. Januar 2027 senken die Gemeindewerke Stäfa (GWS) die  Stromtarife in der Grundversorgung bereits zum dritten Mal in Folge. Grund dafür sind tiefere Beschaffungskosten für Energie sowie gesunkene bundesrechtliche Abgaben für Systemdienstleistungen und die Stromreserve. Von dieser Entwicklung profitiert unsere Kundschaft direkt. Für einen Musterhaushalt (ElCom-Kategorie H4: Fünf-
zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler, Jahresverbrauch 4500 kWh) mit dem Standardprodukt ÖkoStrom sinken die Stromkosten um rund 7 Franken pro Monat beziehungsweise 85 Franken pro Jahr (− 7,6 %). Die tatsächliche Ersparnis hängt vom individuellen Stromverbrauch ab.

Energielieferung wird günstiger
Ab dem 1. Januar 2027 reduzieren die GWS die Energietarife in der Grundversorgung um 1,7 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entspricht einer Senkung von rund 14 Prozent. Hauptgrund dafür sind die gesunkenen Marktpreise für elektrische Energie, welche zu tieferen Beschaffungskosten führen. Die Kosten für die Energielieferung des
Standardprodukts ÖkoStrom sinken gegenüber dem Vorjahr somit um rund 14 Prozent.

Netzkosten bleiben unverändert
Die Kosten für die Netznutzung bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert (0 %). Der Netznutzungstarif für Betrieb, Unterhalt und Weiterentwicklung des Stromnetzes bleibt im Jahr 2027 unverändert bei 8,95 Rp. / kWh. Mittel- und langfristig steigen jedoch die Anforderungen an das Stromnetz. Die Energiewende, der Ausbau der Photovoltaik, die zunehmende Elektromobilität sowie neue Verbrauchsgewohnheiten erfordern zusätzliche Investitionen in Ausbau, Digitalisierung und Optimierung der Netzinfrastruktur. Bei den Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid, welche das Schweizer Höchstspannungsnetz betreibt, kommt es zu einer Tarifsenkung. Der Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen sinkt von 0,27 auf 0,19 Rp. / kWh. Auch die Abgabe für die Stromreserve wird von 0,41 auf 0,17 Rp. / kWh reduziert.
Demgegenüber steigen die von Swissgrid im Auftrag des Bundes erhobenen solidarisierten Kosten von 0,05 auf 0,19 Rp. / kWh. Diese dienen der Finanzierung von Netzverstärkungen sowie von Überbrückungsmassnahmen für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie.

Messkosten bleiben unverändert
Auch im Tarifjahr 2027 werden die Messkosten separat ausgewiesen und bleiben unverändert bei CHF 6.50 pro Monat. Die Messkosten decken die Aufwendungen für den Stromzähler, den Betrieb des Smart Meters, die Übermittlung der Messdaten sowie die Bereitstellung der persönlichen Verbrauchswerte.

Gesamtstrompreis für einen Musterhaushalt sinkt um 7,6 Prozent 

Insgesamt führen die Anpassungen bei den Energiepreisen, den Netzkosten und den Abgaben zu einer Senkung des Strompreises um 1,88 Rp. / kWh beziehungsweise 7,6 Prozent. Der Gesamtpreis für eine Kilowattstunde Strom beträgt im Jahr 2027 somit 22,8 Rappen exkl. MWST. Die Gemeindeabgabe für die kommunale Energieberatung
bleibt unverändert bei 0,1 Rp./kWh.


Information zur Nutzung netzdienlicher Flexibilität

Die GWS schaltet über die Rundsteuerung verschiedene Flexibilitäten wie Boiler mit elektrischer Wärmeerzeugung, Sperrzeiten bei Wärmepumpen sowie Einspeisereduktionen bei Produktionsanlagen. Durch deren gesteuerte Ein- und Ausschaltung werden Lastspitzen verschoben und die Netzbelastung reduziert. Diese netzdienliche Nutzung hilft, das Stromnetz effizient zu betreiben und die Netzkosten für alle Kundinnen und Kunden langfristig tief zu halten. Für das Tarifjahr 2027 erfolgt keine Vergütung dieser Flexibilität, da deren Verfügbarkeit und Wirkung nicht garantiert und der wirtschaftliche Nutzen aktuell nicht objektiv bestimmt werden kann. Mittelfristig wird eine faire Vergütung angestrebt,
über die Nutzung und Vergütung der Flexibilitäten informieren wir Sie jährlich. Sollten Sie Ihre Flexibilität nicht weiter zur Verfügung stellen wollen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich mit. In diesem Fall werden wir Ihre Flexibilität ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr nutzen.
Erfolgt keine Mitteilung, gilt Ihre Zustimmung zur Nutzung als erteilt. Sie können diese Nutzung jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf jedes Monatsende beenden.

Die vollständigen Stromtarife 2027 für alle Kundengruppen der Gemeindewerke Stäfa finden Sie nebenstehend.

Unsere Stromprodukte

von Ökologisch bis zu günstiger Budget Energie; Sie haben die Wahl.

Ganz gleich, welche Ansprüche Sie an Ihre Stromversorgung haben – bei uns finden Sie das passende Produkt. Wählen Sie Ihr gewünschtes Stromprodukt. Die GWS bieteten ab dem 1. Januar 2026 eine neue, vereinfachte Stromproduktpalette an, neu stehen Ihnen drei klar struturierte Produkte zur Auswahl. Die GWS beliefert Sie standardmässig mit dem Standardprodukt ÖkoStrom einem Produkt aus 100 % erneuerbarer Energie. Sie können Ihr Stromprodukt jederzeit auf die nächste Ableseperiode (jährlich) ändern. Möchten Sie Ihr Stromprodukt wechseln, so können Sie dies ganz einfach online erledigen. Nutzen Sie dazu unser Kundenportal.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stromkennzeichnung

Woher kommt der Strom in Stäfa?

Aus welchen Energiequellen stammt der Strom, den die Stromlieferanten nach Hause liefern? Wie hoch ist der Anteil an Sonnenenergie, Biomasse oder Wasserkraft am  gesamten Strommix? Stammt der Strom aus der Schweiz oder wurde er aus dem Ausland importiert? Auf diese Fragen erhalten Konsumentinnen und Konsumenten einmal jährlich detailliert Auskunft – mit der Stromkennzeichnung!