Installationskontrolle
Unsichtbare Gefahr –
Warum Stromanlagen regelmässig geprüft werden müssen.
Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen.
Schutz durch Kontrolle
Warum ist eine Prüfung nötig?
Strom spielt in unserem Alltag eine wichtige Rolle und leistet viele praktische Dienste. Strom ist aber auch gefährlich, wenn er in fehlerhaften Installationen oder Geräten fliesst oder unsachgemäss angewendet wird. An elektrischen Installationen, Apparaten und Anlagen entstehen Schäden, die nicht immer sichtbar sind. Ohne regelmässige Prüfung kommen diese meist erst zu spät zum Vorschein. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die Anlagen nach der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) überprüft werden.
Periodische Kontrolle
Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bescheinigen. Je nach Art der Anlage und Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 und im Wohnungsbau 20 Jahre.
Wer ist für was zuständig?
Aufgabe des Eigentümers
Gemäss NIV müssen Sie als Eigentümer*in Ihre elektrischen Anlagen nach erfolgten Installationsarbeiten überprüfen lassen und gegenüber EWS den gefahrlosen Zustand der Installation mit dem Sicherheitsnachweis bescheinigen. Allerdings auch ohne Änderungen muss Ihre elektrische Anlage periodisch überprüft werden. Sobald bei Ihnen eine solche Überprüfung fällig ist, werden wir Sie mit einem entsprechenden Schreiben darauf hinweisen. Für die Prüfung müssen Sie anschliessend ein unabhängiges Kontrollorgan beauftragen.
Aufgabe der Netzbetreberin (GWS)
Die Netzbetreiberin (GWS) hat den gesetzlichen Auftrag der Registerführung. Wir fordern Sie als Eigentümer*in zum gegebenen Zeitpunkt auf, Ihre Anlagen überprüfen zu lassen und den Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Die GWS führt Stichproben durch.
Wer führt Sicherheitsprüfungen durch?
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur*in oder als Sicherheitsberater*in/Elektrokontrolleur*in mit eidg. Fachausweis. Zur Durchführung von Abnahmekontrollen oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates erforderlich. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.
https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm
https://www.vsek.ch/index.asp?inc=organisation/kontrolleure.asp
Übersicht Kontroll-intervalle
Neuanlagen
Aufgaben der Installateur*innen: Vor der Übergabe der Installation an die Eigentümer*innen überprüft eine fachkundige Person des Installationsbetriebs (Sicherheitsberater*in, Elektrokontrolleur*in oder Chefmonteur*in) die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse in einem Sicherheitsnachweis fest.
Aufgaben der Eigentümer*innen: Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren sind die Eigentümer*innen zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von 6 Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Bestehende Anlagen
Handänderungen
Elektrische Installationen müssen bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.