Installationskontrolle

Unsicht­bare Gefahr –
Warum Strom­an­la­gen regel­mäs­sig geprüft werden müssen.

Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen.

Schutz durch Kontrolle

Warum ist eine Prü­fung nötig?

Strom spielt in unse­rem Alltag eine wich­tige Rolle und leis­tet viele prak­ti­sche Dienste. Strom ist aber auch gefähr­lich, wenn er in feh­ler­haf­ten Instal­la­tio­nen oder Gerä­ten fliesst oder unsach­ge­mäss ange­wen­det wird. An elek­tri­schen Instal­la­tio­nen, Appa­ra­ten und Anla­gen ent­ste­hen Schä­den, die nicht immer sicht­bar sind. Ohne regel­mäs­sige Prü­fung kommen diese meist erst zu spät zum Vor­schein. Aus diesen Grün­den ist es wich­tig, dass die Anla­gen nach der Nie­der­span­nungs­in­stal­la­ti­ons­ver­ord­nung (NIV) über­prüft werden.

Periodische Kontrolle

Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümer ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes den gefahrlosen Zustand mit einem Sicherheitsnachweis (SiNa) bescheinigen. Je nach Art der Anlage und Gefährdungspotenzial beträgt diese Periode 1, 3, 5 oder 10 und im Wohnungsbau 20 Jahre.

Wer ist für was zuständig?

Aufgabe des Eigentümers

Gemäss NIV müssen Sie als Eigentümer*in Ihre elek­tri­schen Anla­gen nach erfolg­ten Instal­la­ti­ons­ar­bei­ten über­prü­fen lassen und gegen­über EWS den gefahr­lo­sen Zustand der Instal­la­tion mit dem Sicher­heits­nach­weis beschei­ni­gen. Aller­dings auch ohne Ände­run­gen muss Ihre elek­tri­sche Anlage peri­odisch über­prüft werden. Sobald bei Ihnen eine solche Über­prü­fung fällig ist, werden wir Sie mit einem ent­spre­chen­den Schrei­ben darauf hin­wei­sen. Für die Prü­fung müssen Sie anschlies­send ein unab­hän­gi­ges Kon­troll­organ beauftragen.

Aufgabe der Netzbetreberin (GWS)

Die Netz­be­trei­be­rin (GWS) hat den gesetz­li­chen Auf­trag der Regis­ter­füh­rung. Wir for­dern Sie als Eigentümer*in zum gege­be­nen Zeit­punkt auf, Ihre Anla­gen über­prü­fen zu lassen und den Sicher­heits­nach­weis zu erbringen.

Die GWS führt Stich­pro­ben durch.

Wer führt Sicherheitsprüfungen durch?

Berech­tigt zur Kon­trolle elek­tri­scher Instal­la­tio­nen sind grund­sätz­lich Per­so­nen mit einer abge­schlos­se­nen Aus­bil­dung als eidg. dipl. Elektroinstallateur*in oder als Sicherheitsberater*in/Elektrokontrolleur*in mit eidg. Fach­aus­weis. Zur Durch­füh­rung von Abnah­me­kon­trol­len oder peri­odi­schen Kon­trol­len ist zudem eine Bewil­li­gung als unab­hän­gi­ges Kon­troll­organ oder als akkre­di­tierte Inspek­ti­ons­stelle des Eid­ge­nös­si­schen Stark­strom­in­spek­to­ra­tes erfor­der­lich. Wer an der Pla­nung, Erstel­lung, Ände­rung oder Instand­stel­lung von Instal­la­tio­nen betei­ligt war, darf weder mit der unab­hän­gi­gen Abnah­me­kon­trolle noch mit der peri­odi­schen Kon­trolle beauf­tragt werden.

https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb.htm

https://www.vsek.ch/index.asp?inc=organisation/kontrolleure.asp

Übersicht Kontroll-intervalle

Neuanlagen

Auf­ga­ben der Installateur*innen: Vor der Über­gabe der Instal­la­tion an die Eigentümer*innen über­prüft eine fach­kun­dige Person des Instal­la­ti­ons­be­triebs (Sicherheitsberater*in, Elektrokontrolleur*in oder Chefmonteur*in) die erstell­ten Anla­gen im Rahmen einer betriebs­in­ter­nen Schluss­kon­trolle und hält die Ergeb­nisse in einem Sicher­heits­nach­weis fest.

Auf­ga­ben der Eigentümer*innen: Bei Instal­la­tio­nen mit einer Kon­troll­pe­ri­ode von weni­ger als 20 Jahren sind die Eigentümer*innen zudem ver­pflich­tet, nach der Über­nahme der Instal­la­tio­nen inner­halb von 6 Mona­ten eine unab­hän­gige Abnah­me­kon­trolle durch ein berech­tig­tes Kon­troll­organ durch­füh­ren zu lassen.

Bestehende Anlagen
Im Woh­nungs­bau müssen elek­tri­sche Instal­la­tio­nen alle 20 Jahre über­prüft werden. Im Gewerbe beträgt die Kon­troll­pe­ri­ode je nach Gefähr­dungs­po­ten­zial 1,5 oder 10 Jahre.
Handänderungen

Elek­tri­sche Instal­la­tio­nen müssen bei jeder Hand­än­de­rung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letz­ten Kon­trolle über­prüft werden.